zur Startseite Gefällt mir Elisabeth Brandau - Energieberaterin & Kälteanlagenbaumeisterin

Energieausweis

Energieausweis

Energieausweis BlankoDen Energieausweis kann man als Haus- oder Wohnungseigentümer kaum noch umgehen. Wenn Sie vermieten wird er meistens gefordert, spätestens beim Hauskauf oder Hausverkauf fordert dies der Notar. Es gibt zwei Varianten des Energieausweises: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Ausweis.

 

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig.

 

Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird. Dieser wird oft in der Kombination mit dem ausführlichen Beratungsbericht ausgehändigt.

 

 

Es gibt einige Fragen die immer wieder gestellt werden.

 

Grundlagen des Energieausweises

Formular des Energieausweises

Rechtliche Hinweise

 

Anbei eine Liste die immer erweiterbar ist.

 

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